AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 07.12.2010) der Firma
 
 
Antons Getränkeservice
Grünthalstr. 5
83064 Raubling
 
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Antons Getränkeservice Raubling, nachstehend "Antons Getränkeservice" genannt, und den von ihr belieferten Geschäftspartnern, nachstehend "Kunde" genannt, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Antons Getränkeservice, in der jeweils neuesten und gültigen Fassung.
 

1. Bestellungen, Lieferungen und Gewährleistung

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung bzw. mit Lieferung als angenommen. Bei direkt belieferten Kunden holt Antons Getränkeservice deren Bestellung telefonisch ein. Im Interesse einer reibungslosen, kosten- und tourengerechten Anlieferung soll der Kunde es ermöglichen, ihn einen Werktag vor der Lieferung innerhalb der normalen Bürogeschäftszeit zu erreichen. Für den Fall, dass Antons Getränkeservice ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der übernommenen Lieferverpflichtung gehindert ist oder diese unzumutbar erschwert wird, wird Antons Getränkeservice von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins frei. Antons Getränkeservice kann in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund verzögerter oder unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Antons Getränkeservice oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer Mitarbeiter beruhen. Wenn der Kunde eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung verlangt, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie Beanstandungen in Bezug auf Arten und Sorten der gelieferten Waren unverzüglich nach Empfang schriftlich bei Antons Getränkeservice geltend zu machen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit der Lieferung sind Reklamationen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit Mängel bei Lieferung nicht erkennbar waren. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu Lasten desselben. Fassrückbiere werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des reklamierten Fasses von Antons Getränkeservice bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert, bei Gutschrift des Herstellers an Antons Getränkeservice, sodann an Kunde vergütet. Unter 50% der Füllmenge erteilt kein Hersteller eine Gutschrift, da es sich sodann um eine Mindermenge handelt. Unverbrauchte Waren werden nur zurück genommen, wenn das Gebinde (Faß, Container, Kohlensäure) original verplombt ist oder die Verpackung (Kiste) vollständig ist und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eine Restlaufzeit von mindestens 8 Wochen aufweist.
 

2. Preise

Die Warenpreise, welche von Antons Getränkeservice fakturiert werden, sind zwischen Antons Getränkeservice und Kunde vertraglich vereinbart. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, gelten die Warenpreise aus den am Liefertag gültigen Preislisten. Preisänderungen werden nur mit druckschriftlicher Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
 

3. Zahlungen

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware sofort ohne Abzug fällig und zahlbar. Neue Kunden werden nur gegen Barzahlung bei Warenerhaltbeliefert, gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung fälliger Verpflichtungen in Verzug ist, oder wenn nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen (z.B. Scheckprotest, Vollstreckungsmaßnahmen). Sodann kann Antons Getränkeservice die sofortige Zahlung für gelieferte Waren verlangen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Schecks werden dem Kunden die entstandenen Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Rücklastschrift bzw. pro Rückscheck berechnet. Gegen Ansprüche von Antons Getränkeservice kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unterbleibt eine Anrechnungsbestimmung des Kunden, so ist Antons Getränkeservice berechtigt, nach ihrer Wahl eine Anrechnung auf fällige Forderungen (z.B. Kosten, Zinsen, Darlehen, Ware, Pacht) vorzunehmen, soweit nicht einer der im Verbraucherkreditgesetz zwingend geregelten Fälle vorliegt.
 

4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen –egal, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen- Eigentum von Antons Getränkeservice. Bei laufender Rechnung sichert sie die jeweilige Saldoforderung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt er schon jetzt an Antons Getränkeservice ab, die diese Abtretung annimmt. Macht Antons Getränkeservice den Herausgabeanspruch geltend. Macht Antons Getränkeservice den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Kunde ihr, die Ware ohne gerichtliche Hilfe an sich zu nehmen und den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Antons Getränkeservice berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und bei erfolgter Weiterveräußerung die Abtretung offen zu legen und die Forderung des Kunden einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu vermeiden und den Eintritt eines solchen Falles Antons Getränkeservice sofort mitzuteilen.
 

5. Leergut

Leergut, also Flaschen, Kisten, Fässer, Paletten, Kohlensäureflaschen und Container werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie bleiben unveräußerliches Eigentum von Antons Getränkeservice und sind zurückzugeben. Für Kisten, Flaschen, Container, Kohlensäureflaschen, Paletten und Faß – Kleingebinde bis 29,9 Ltr. Inhalt sowie KEG Fässer wird ein branchenübliches Pfandgeld erhoben. Eine Erweiterung der Bepfandung von Keg Fässern und sonstiger Leergüter behält sich Antons Getränkeservice vor. Das Pfandgeld sichert das Eigentum von Antons Getränkeservice am Leergut und die aus diesem Eigentum herrührenden Ansprüche. Es wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der Warenrechnung erhoben bzw. vergütet. Mit jeder Warenrechnung wird eine Leergutfortschreibung getrennt nach Gebindearten vorgenommen, die zugleich Leergutauszug ist. Die auf den Rechnungen von Antons Getränkeservice ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Die Rückgabepflicht des Kunden ist erfüllt, wenn das Leergut im einwandfreien Zustand sowie in gleicher Art und Menge zurückgegeben wird. Einheitsleergut (Eurokästen, Euroflaschen, Fasskleingebinde, bepfandete Kegfäßer, Paletten, Kohlesäureflaschen und Container) nimmt Antons Getränkeservice nur in Höhe des gelieferten Vollgutes zurück. Zuviel zurückgegebenes Leergut, gleich welcher Art, geht nur mit schriftlicher Vereinbarung in das Eigentum von Antons Getränkeservice über; anderenfalls steht entsprechendes Leergut dem Kunden zur Verfügung. Endet die Geschäftsbeziehung, so ist Antons Getränkeservice berechtigt, fehlendes oder ungebrauchtes Leergut mit den Kosten des Anschaffungswertes in Rechnung zu stellen; dieses jedoch unbeschadet der Möglichkeit des konkreten Nachweises eines höheren oder geringeren Schadens. Ein etwa bestehendes Pfandgeldguthaben wird dabei angerechnet. Rückständiges Leergut ist bis zu 4 Wochen nach Ende der Geschäftsverbindung zurückzugeben, nicht zurückgegebenes Leergut wird ebenfalls zum Tagespreis berechnet.
 

6. Liefer- und Mietbedingungen für Leihgüter / Sonderveranstaltungsausrüstungen

§ 1 Preise und Zahlungsbedingungen Eine nicht erfolgte Abnahme oder eine Abbestellung in der Bereitschaftswoche hat keinen Einfluß auf die volle Fälligkeit des Mietzinses. Für fehlendes Leihgut wird der jeweilige Tagespreis berechnet. Zahlungsbedingungen : Falls nicht anders vereinbart, bar sofort ohne Abzug. § 2 Festausrüstung Die Festausrüstung darf nur an dem vom Kunden angegebenen Ort verwendet werden. Ein Verbringen an einen anderen Ort erfordert eine schriftliche Genehmigung von Antons Getränkeservice. Die Ausgabe von Speisen aus Ausschankwagen ist untersagt. Bei vertragswidriger Nutzung kann ein pauschalierter Schadensersatz von mindestens 100,00 € je Einzelfallverlangt werden. Darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt vorbehalten. § 3 Überlassungsdauer Bei Anlieferung bzw. Abholung hat der Veranstalter oder eine von Ihm beauftragte Person die Waren zu übernehmen oder zurückzugeben. Ist kein Beauftragter vor Ort, erkennt der Veranstalter die auf dem Lieferschein bzw. Abholschein aufgeführten Angaben an. Die Mietzeit ist auf die normale Veranstaltungsdauer (Mietwoche) beschränkt und endet mit dem im Lieferschein bezeichneten Rückgabetermin. Bei einer verspäteten Rückgabe ist zumindest das Entgeld für eine weitere Mietwoche zu entrichten. Die Geltendmachung eines Höheren Schadens durch Antons Getränkeservice ist nicht ausgeschlossen. Kunde bleibt Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Kunde erhält die Leihgüter in einwandfreien Zustand. Etwaige Reklamationen an der Beschaffenheit, Art und Menge der Leihgüter sind unverzüglich nach Erhalt derselben Antons Getränkeservice schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. § 4 Gefahrübertragung / Rückgabe Es muß gewährleistet sein, das bei der Abholung das Inventar ordnungsgemäß bereitgestellt wird. Bei Rückgabe erhält der Veranstalter nur eine vorläufige Rücknahmeerklärung. Der endgültige Bruch- und Fehlbestand wird nach Prüfung durch die Inventarverwaltung ermittelt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Ausrüstung am Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere ordentlich gereinigt, zurückzugeben. Für zurückgegebene, nicht gereinigte Leihgegenstände werden Reinigungskosten in Höhe der anfallenden Arbeiten berechnet. Die Höhe der Kosten beträgt zur Zeit 25,00 € netto. Der Kunde trägt die Gefahr zufälliger Beschädigung bzw. Untergang der Festausrüstung während der Dauer der Überlassung.§ 5 Schadenersatz Bei nicht zu behebender Zerstörung der überlassenen Gegenstände sowie bei Nichtrückgabe derselben am Ende der Mietzeit und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung kann Antons Getränkeservice Schadenersatz mindestens in Höhe des Neuanschaffungswertes der zerstörten bzw. nicht zurückgegebenen Gegenstände verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. § 6 Schlußbestimmungen Die §§ 1-5 ergänzen lediglich die sonstigen Regelungen dieser Geschäftsbedingungen und gelten neben diesen.
 

7. Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist Rosenheim. 
 

8. Sonstiges 

Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.